00:00Im Straßenverkehr kann es schnell hitzig werden. Jemand nimmt Ihnen die Vorfahrt,
00:09ein anderer fährt zu dicht auf. Doch bevor Sie sich zu einer Beleidigung hinreißen lassen,
00:14sollten Sie wissen, das kann richtig teuer werden. Beleidigungen im Straßenverkehr sind
00:19keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Damit eine Strafe verhängt wird,
00:25muss die betroffene Person Anzeige erstatten. Es gibt keinen festen Bußgeldkatalog,
00:30aber Gerichte verhängen meist Geldstrafen von 10 bis 30 Tagessätzen. Ein Tagessatz entspricht
00:36einem Dreißigstel ihres monatlichen Nettoeinkommens. Schon kleine Gesten wie der Vogel können 750
00:42Euro kosten, eine herausgestreckte Zunge 300 Euro, ein Leck mich wurde bereits mit 700 Euro bestraft,
00:49Du alte Sau, sogar mit 2500 Euro. Das Wort Idiot kann 1500 Euro kosten. Am teuersten ist der
00:58Stinkefinger, auch gegenüber einer Kamera. Bis zu 4000 Euro Strafe sind möglich. Eine spezielle
01:05Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Doch Straftaten gegen Polizisten landen oft schneller vor Gericht.
01:10Gerichte wägen stets zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht ab. Wer eine Anzeige
01:17wegen Beleidigung erhält, sollte einen Anwalt konsultieren. Besonders bei gegenseitigen
01:22Beleidigungen kann das Gericht beide Parteien verurteilen oder freisprechen.
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