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  • vor 2 Jahren
Die Rentenversicherung bietet eine „Starthilfe für eine neue Ehe“ an, die anstelle der Witwenrente in Anspruch genommen werden kann.
Mit dieser einmaligen Zahlung endet der Bezug einer (geschiedenen) Witwen- oder Witwerrente, sobald die Person eine neue Ehe eingeht.

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