Psychologie - 12 Personalauswahl und Rechtspsychologie

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Auf den ersten Blick haben wir mit Personalauswahl und Rechtspsychologie zwei scheinbar voneinander unabhängige Gebiete zusammengefasst. In beiden Teildisziplinen der angewandten Psychologie spielt aber die Diagnostik eine ganz besondere Rolle. In der Rechtspsychologie geht es beispielsweise darum, herauszufinden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Brandstifter wieder straffällig wird. Die psychologische Personalauswahl befasst sich ebenfalls mit der Erstellung von Prognosen, nämlich derjenigen der beruflichen Eignung. Schauen wir uns beide Bereiche im Folgenden etwas genauer an.

Zu den Übungseinheiten bei br.de: http://www.br.de/telekolleg/faecher/psychologie/personalauswahl-rechtspsychologie100.html