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  • vor 13 Jahren
Zum BILLA-Skandal über den Arbeitnehmerschutz siehe auch: https://BILLA.DerGloeckel.eu

Von unserer 1. Anzeige an das Arbeitsinspektorat ist die Filiale des BILLA in 2301 Groß Enzersdorf (NÖ) in der Wienerstraße betroffen. Vor dem Notausgang dieser Filiale haben wir erstmalig am 7.5.2009 (!) einen Felsbrocken, der direkt vor der Notausgangstüre platziert war, festgestellt. Weiters waren im Bereich der Marktinnenfläche vor der Notausgangstüre Waren zum Verkauf positioniert. Diese Filiale betreffend kann BILLA somit als Wiederholungstäter angesehen werden. Die aufgezeigten Fakten stellen einen Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung (AStV) und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) dar. Ein ungehindertes Verlassen der Filiale in einem Notfall wäre somit nicht möglich.

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