BGH verhandelt über Sonderbeiträge von Bürgermeister an mit ihm zerstrittene Partei

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740 Euro sind keine hohe Summe – doch einem ehemaligen Bürgermeister geht es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um mehr: Er will grundsätzlich erreichen, dass er seiner früheren Partei nachträglich keine Sonderbeiträge zahlen muss.

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