Höchststrafe für Halle-Attentäter

  • vor 3 Jahren
Höchststrafe für den Attentäter von Halle: Das Oberlandesgericht Naumburg hat Stephan B. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte versucht, im Oktober 2019 in Blutbad in der Synagoge von Halle anzurichten. Als ihm dies nicht gelang, erschoss er eine Passantin und einen Mann in einem Döner-Imbiss.

Empfohlen