Mercedes-Benz E-Sounddesign für Europa und USA

  • vor 5 Jahren
Seit Juli 2019 ist der Einbau eines Warngeräuschgenerators in Elektroautos obligatorisch. Dies ist auf eine neue EU-Richtlinie zurückzuführen. Dies sieht vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen - auch in Lastkraftwagen und Bussen - das akustische Fahrzeugalarmsystem (AVAS) zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer installiert werden muss. In der EU ist die akustische Warnung bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km / h vorgeschrieben. Die Richtlinie formuliert die Parameter dafür, wie eine AVAS-Warnung im Detail klingen kann und nicht. Dies gilt zum Beispiel für die minimale und maximale Lautstärke sowie für bestimmte Klangkomponenten.

Der Mercedes-Benz AVAS-Sound unterscheidet sich für die EU, Japan und China nur geringfügig. Für die USA gelten andere Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich der Lautstärke. Darüber hinaus muss das stehende Fahrzeug bereits beim Einlegen eines Gangs ein Geräusch erzeugen, das bis zu 30 km / h lauter wird. Das Ausschalten des AVAS durch den Kunden ist in fast allen Ländern verboten.

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