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Haftstrafe auf Bewährung für Michael Burat
Das Landgericht Osnabrück hat am 17.2.2012 eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt.Michael Burat wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch muss er 120.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.Rechtsanwalt Bernhard S. bekam 15 Monate Haftstrafe, ebenfalls zur Bewährung.Zwei weitere Angeklagte wurde zu 7 Monaten auf Bewährung beziehungsweise einer Geldstrafe verurteilt.Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte Anwalt Bernhard S. trotz des gestandenen 24-fachen Betrugs auf eine geringe Geldstrafe plädiert, weil er nach eigenem Bekunden befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Haut Outlets.de ahnungslose Kunden übers Ohr?
Für Geiz ist Geil- Schnäppchenjäger ist das Internetportal "Outlets.de" ein ach so verlockendes Angebot. Dort könne man angeblich bis zu 80 Prozent sparen.Doch: Statt der erhofften Schnäppchen flatterte am Ende eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abo ins Haus.Und wer nicht zahlt, wird durch spezialisierte Inkasso-Anwälte angemahnt. Der Seitenbetreiber IContent GmbH, Michael Burat weist jedoch jede Schuld von sich.Kritiker des Buratschen Geschäftsmodells werden von Herrn Burat schlicht als Querulanten oder Netzindianer bezeichnet.
Was macht eigentlich...
Michael Burat, 35, sein Geschäftsmodell: Über dutzende von Lockvogelseiten, wie zb. “Outlets.de, Routenplaner.de, Kochrezepte.de” lotst er arglose Internetnutzer in die Abofalle.Mehr Informationen unter:www.konsumer.info/?s=michael+Burat
Benzinpreisachterbahn
Warum kostet Markenbenzin mehr als No-Name-Sprit? Ist Benzin mit hoher Oktanzahl wirklich leistungsfähiger? Und warum kommt es regelmäßig zu großen Preissprüngen an einem Tag?
DHL Paketdienst Lohndumping
Die Firma DHL hat einen guten Namen. Im Inneren aber sieht es anders aus: Statt von DHL kommt der Paketbote vielleicht von einem Subunternehmen. Mit langen Arbeitszeiten und niedrigstem Lohn.
BGH- Jetzt greifen Prüfregeln bei Beleidigungen im Internet
Wer im Internet (z.b. in Blogs) beleidigt wird, kann künfig auf Hilfe von Providern hoffen.Der Bundesgerichtshof hat gestern Regeln für die Prüfung von Beleidigungen im Internet vorgelegt und Provider in die Pflicht genommen.Zur Entscheidung des BGH v. 25.10.2011 zum Az. VI ZR 93/10 Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag' hat im ZDF in der Sendung "heute"' die Nachfrage der Redakteurin … "Was aber wenn der Blogger anonym also nicht greifbar ist"?Sprecher am Bundesgerichtshof Wolfgang Sick wie folgt beantwortet … "Wenn man an den Blogger nicht herankommt, dann kann ja auch keine Stellungnahme von dem Blogger eingeholt werden; dann muss der Eintrag sofort gelöscht werden."http://www.konsumer.info/?p=15396Hier die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofeshttp://www.konsumer.info/wp-content/BGH-Pressemitteilung.pdf
Abzocke der Lotto 3000
Telefonwerbung ohne Einwilligung des Angerufenen ist verboten, lohnt sich aber dennoch. Immer wieder geben Gutgläubige am Telefon ihre Daten preis. Doch statt des versprochenen Gutscheins kommt dann eine Rechnung.Bei einer neuen Betrugsmasche am Telefon werden Gutscheine im Wert von 100 Euro für einen Versandhandel in Aussicht gestellt, während der eigentliche Zweck des Anrufes dazu dient, die Kontaktdaten des Teilnehmers zu erfragen. Statt des Gutscheins werden allerdings Rechnungen einer dubiosen Firma verschickt. Darin heißt es, die Betroffenen hätten an einem Gewinnspiel teilgenommen. Wer nicht zahlt, wird mit Anrufen bombardiert: Per Bandansage wird über einen angeblich eingegangenen Vertrag informiert und an die Zahlung der ausstehenden Rechnungsbeträge erinnert. Die Anrufe häufen sich dann zunehmend und es wird sogar gedroht.mehr dazu: Drohanruf der Lotto 3000 Spielergemeinschaft: http://www.konsumer.info/?p=18865
Abofallen: Viel Geld für null Informationen
Im Internet sind seit Jahren dubiose Geschäftemacher unterwegs, um ahnungslose Nutzer zur Kasse zu bitten. Diese Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung kostenpflichtig ist. Der Internetnutzer erfährt oftmals erst mit Zustellung einer Zahlungsaufforderung per Post davon, dass er in eine Abo-Falle getappt ist. Ein neues Gesetz soll diesen dreisten Firmen im Internet den Riegel vorschieben. Doch für viele Betroffene kommt diese Regelung zu spät.
Raubkopien und Tauschbörsen im Internet
Warum Geld ausgeben, wenn die Musik-Charts und die neuesten Kinofilme scheinbar kostenlos zu haben sind? Im Internet sind massenhaft Tauschbörsen und Downloadportale zu finden. Doch vieles von dem, was geht, ist nicht erlaubt!Damit scheinbar kostenloses Herunterladen nicht teuer wird, ein paar Regeln zum Downloaden. Sonst drohen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen sowie Schadenersatzforderungen.